Wichtiges für Eigentümer


Nebenkosten   -   Welche Kosten sind umlagefähig


Die Nebenkosten steigen Jahr für Jahr. Die Behandlung der so genannten Zweiten Miete gewinnt daher immer mehr an Bedeutung und erzeugt oft Konfliktpotential zwischen Vermieter und Mieter. Welche Nebenkosten dürfen an den Mieter weitergegeben werden? 

Was umlagefähig ist, ist in Paragraph 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Insgesamt werden 17 umlagefähige Kostenarten aufgeführt. Zur Sicherheit für Vermieter und Verwalter sollten möglichst alle Betriebskostenarten, die umgelegt werden, im Mietvertrag ausdrücklich gem. § 556 Abs. 2 BGB aufgeführt werden.


Umlagefähige Kostenkategorien:

Wasserverbrauch
Die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, aber auch Kosten für Wasserzähler. Weiterhin die Kosten der Berechnung und Aufteilung auf die einzelnen Mieter und die Wartungskosten einer hauseigenen Wasserversorgungs- oder Aufbereitungsanlage. (Reparaturkosten sind allerdings Sache des Vermieters)

Abwasserkosten
Abwasserkosten, also die kommunalen Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, Klärwerksabgaben und Regenwassergebühren.

Heizkosten
Brennstoffverbrauch, Kosten für Überwachung, Pflege und Bedienung sowie Prüfung der Betriebs-sicherheit der Zentralheizungsanlage und Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissions-schutzgesetz.

Kosten der Warmwasserversorgung
Hierzu gehören auch die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit verbundenen Einstellung durch einen Fachmann. Weiterhin die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, einschließlich der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, jedoch keine Reparaturkosten.

Aufzugskosten
Hierzu gehören die Kosten für Strom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege, Prüfung der Betriebssicherheit, Einstellung und Reinigung.

Grundsteuer
Grundsteuer und andere laufende öffentliche Lasten des Grundstücks.

Gebäudeversicherungen
Prämien für die mit dem gemeinsamen Betrieb des Gebäudes in Zusammenhang stehenden Versicherungen einschließlich Sach-, Schadens- und Haftpflichtversicherung.

Hausmeister
Lohn und Sozialleistungen für den Hauswart oder Hausmeisterdienst, soweit diese nicht auf Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen entfallen.

Gemeinschafts-TV-Anlagen
Kosten für Betrieb, Einstellung und Wartung von Satelliten und Breitbandkabelanlagen sowie die laufenden Programmgebühren

Pflege von Kommunalbereichen
Hierzu zählen neben den Treppenhaus und Kellerbereich auch Gemeinschaftsräume, Garten und Wäscheeinrichtungen.